Infrarot-Heizsysteme
Werner Rüdisühli
Steingasse 5
CH 9043 Trogen
Tel. +41 (0)71 55 88 666

         

Was bedeutet IP-Schutz?

 



 

 

Schutzgrade gegen Staub

 

Schutzgrade gegen Wasser

Erste Kennziffer

Zweite Kennziffer

0

Nicht geschützt

0

Nicht geschützt

1

Geschützt gegen feste Fremdkörper 50 mm Durchmesser und grösser

1

Geschützt gegen Tropfwasser

2

Geschützt gegen feste Fremdkörper 12,5 mm Durchmesser und grösser

2

Geschützt gegen Tropfwasser wenn das Gehäuse bis zu 15° geneigt ist

3

Geschützt gegen feste Fremdkörper 2.5 mm Durchmesser und grösser

3

Geschützt gegen Sprühwasser

4

Geschützt gegen feste Fremdkörper 1.0 mm Durchmesser und grösser

4

Geschützt gegen Spritzwasser

5

Staubgeschützt

5

Geschützt gegen Strahlwasser

6

Staubdicht

6

Geschützt gegen starkes Strahlwasser

 

 

7

Geschützt gegen Wirkung beim zeitweiligen Untertauchen in Wasser

 

 

8

Geschützt gegen Wirkung beim dauernden Untertauchen in Wasser

Beispiel: Ein Gerät mit dem Schutzgrad (Schutzklasse) IP56 ist (5) staubgeschützt und (6) geschützt gegen starkes Strahlwasser .

Je grösser die Ziffer, desto besser der Schutz.

 

Die gebräuchlichsten Zertifizierungen sind:

CE, TüV und SEV

Was bedeuteten sie in der Praxis?
 

 

Das CE - Zeichen ist entsprechend den EU-Richtlinien vorgeschrieben für definierte Produktegruppen und ist nach eigenverantwortlicherPrüfung auf alle diese Produkte für den europäischen Handel anzubringen (Gesetz, CE-Richtlinien). Detaillierte Unterlagen z.B. unter:
http://www.ce-richtlinien.eu/richtlinien/Allgemeine_Produktsicherheit/Gesetze/GPSG.pdf

Das Bewilligungszeichen "SEV" ist freiwillig. D.h. auf Grund bestandener Prüfungen bei Electrosuisse oder einem zertifizierten Prüflabor wird das Führen dieses Zeichens auf dem betreffenden Produkt vom ESTI bewilligt, im Allgemeinen, für 5 Jahre. Nach Ablauf wird dann eine Verlängerung, je nach Normenentwicklung ohne oder mit Nachprüfung, Neuprüfung, erforderlich. D.h. Sicherstellung der Anpassung an den aktuellen Normenstand. Die Schweiz hat sich immerhin an die Europäischen  Normen in Europa angelehnt, d.h. es gibt eigentlich keine Sonderbestimmungen mehr. Oder anders, ein Gerät mit korrekter CE Kennzeichnung wird auch bei einer SEV Prüfung kaum Probleme haben und umgekehrt ...

 

Das CE-Zeichen

Die wesentlichsten Merkmale des CE-Zeichens sind:

  • Das CE-Zeichen hat immer folgendes Schriftbild:
    CE-Zeichen
    Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.

  • Es wird ggf. noch durch eine dahinter stehende Kenn-Nummer einer eingeschalteten benannten Stelle ergänzt.

  • Das CE-Zeichen wird immer vom Hersteller angebracht – und zwar gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder dem Produkt-Typenschild. Ist dies nicht möglich, kann es auch auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht werden.

  • Das CE-Zeichen ist als reines Behörden-Zeichen gedacht; es soll den Kontroll-Behörden anzeigen, dass alle für das Produkt in Frage kommenden CE-Richtlinien eingehalten wurden.

  • Das CE-Zeichen muss angebracht werden, oder aber es darf nicht angebracht werden – es ist keine freiwillige Kennzeichnung!

 

 

TüV
T
echnischer Überwachungs-Verein

„TÜV-geprüft“ ist umgangssprachlich ein Qualitätssiegel für technische Prüfungen durch eine TÜV-Gesellschaft (s. o.). Die Bezeichnung „TÜV-geprüft“ darf nur von einem Technischen Überwachungs-Verein oder einer Tochtergesellschaft verwendet werden. Alles andere wäre Irreführung der Verbraucher oder unlauterer Wettbewerb. Dieses Qualitätssiegel wird zunehmend auch durch Falsifikate missbraucht.
 

Ausführliche Informationen finden Sie unter : http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%9CV#Die_Marke_.E2.80.9ET.C3.9CV.E2.80.9C
 

SEV

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: http://www.electrosuisse.ch/g3.cms/s_page/63060